EULA

End User License Agreement

FileExchange, Version 1
ProComp GmbH Industrieallee 1 95615 Marktredwitz

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Rechte des Kunden an den zur Verfügung gestellten Dienst
§ 4 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
§ 5 Pflichten des Kunden
§ 6 Mängelhaftung, allgemeine Haftung/Schadensersatz
§ 7 Haftung
§ 8 Software Updates und Upgrades
§ 9 Programm zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit
§ 10 Beginn und Ende der Rechte des Kunden
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
§ 12 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
§ 13 Salvatorische Klausel

Durch die Verwendung dieses Clouddienstes erklären Sie sich als natürliche oder juristische Person mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie dieser EULA nicht zustimmen, dürfen Sie den Service nicht verwenden.

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA - End User License Agreement) kommt zwischen Ihnen - nachstehend auch Kunde genannt - und der ProComp GmbH - nachstehend auch ProComp genannt - zustande. Für die Lizenzierung/den Kauf von Software und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Lizenzbestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ProComp GmbH Bezug genommen, welche in diesem Vertrag miteinbezogen und wesentlicher Vertragsbestandteil sind. Der Kunde bestätigt, die AGBs der ProComp GmbH zu Kenntnis genommen zu haben. Die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die gegenständlichen Lizenzbedingungen der ProComp GmbH hinsichtlich der Softwarenutzung und weiterer softwarespezifischer Regelungen und der damit einhergehenden Rechte und Verpflichtungen erweitert und/oder ergänzt. Sollten die AGBs der ProComp GmbH von dieser Vereinbarung abweichen oder mit dieser unvereinbar sein, so gelten vorrangig jedoch diese Lizenzbestimmungen.

(2) Die ProComp GmbH lizenziert/verkauft den Clouddienst „FileExchange" an den Lizenznehmer (Kunden) lediglich auf Grundlage der nachstehenden Lizenzbestimmungen. Sollten Sie mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sein, dann ist eine Nutzung des Dienstes nicht möglich.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 3 in Abhängigkeit von dem jeweilig erworbenen Lizenztyp und dessen Funktionsumfang. Durch den Kauf des Dienstes erwerben Sie zwar das Nutzungsrecht an der Software, nicht aber das Eigentum an der Software selbst. Diese bleibt immer geistiges Eigentum der ProComp GmbH bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Als Käufer des Dienstes „FileExchange" erwerben Sie lediglich das Recht, mit dem urheberrechtlich geschützten Werk umzugehen, mithin den Service vertragsgemäß zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht wird durch ProComp in Form einer Lizenz gewährt.

(2) Der Kunde hat vor Vertragsabschluss zu überprüfen, dass die Spezifikation des Service seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und - bedingungen der Software bekannt.

(3) Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien.

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

(5) Die ProComp GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

(6) Die ProComp GmbH behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser EULA erwähnten Rechte vor.

(7) Der Service ist nicht zum Weiterverkauf bestimmt und somit als NFR „Not for resale" gekennzeichnet. Daher darf das Nutzungsrecht der Software weder verkauft noch übertragen werden.

(8) Die Bereitstellung des Dienstes erfolgt über ein in Deutschland ansässiges Rechenzentrum. Dieses Rechenzentrum ist TÜV-zertifiziert und entspricht der Tier 4 Architektur. Zutrittsmöglichkeit ist nur für berechtigten Personen vorbehalten. Die verbindlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden zu jeder Zeit umgesetzt und auf Gültigkeit überprüft. Somit gewährleisten wir die Bestimmung der DSGVO einzuhalten. Zusätzlich ist ein hoher Datensicherheitsstandard definiert.

(9) Der Clouddienst wird nur als ganzes Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Komponenten des Dienstes zu trennen.

(10) Eine militärische Nutzung der Software ist untersagt.

§ 3 Rechte des Kunden an dem zur Verfügung gestellten Dienst

(1) Der Dienst, sämtliche Zusatzprogramme, die verwendeten Symbole, das ProComp-Logo, schriftliche Unterlagen sowie Dokumentationen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen oben benannten Gegenständen, welche die ProComp GmbH dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der ProComp GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die ProComp GmbH entsprechende Verwertungsrechte.

(2) Der Kunde erwirbt die Lizenz, um sie selbst für eigene Zwecke dauernd zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Der Kunde ist berechtigt, den Dienst in der erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen, abhängig von den entstehenden Traffic. Die ProComp GmbH räumt dem Kunden hiermit die Befugnisse an den Programmen ein, die zu diesen Nutzungszwecken notwendig sind, auch das Recht, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren, und das Recht zur Fehlerberichtigung. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Der Kunde darf den Dienst pro Lizenz mit einem Benutzer auf mehreren Endgeräten, z. B. einem Einzelcomputer, Workstation, Laptop oder PDA oder Handy nutzen. Unter die Nutzung des Dienstes fällt auch das Laden der Webseite in den temporären Speicher eines der oben beschriebenen Geräten. Per schriftlich ausgefertigten Einzelvertrag können die Parteien jedoch anderslautende Abreden treffen.

(3) Ein Benutzerhandbuch und etwaige andere von der ProComp GmbH überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.

(4) Der Kunde darf die Lizenz, insbesondere auf Grundlage eines Verkaufes, nicht ohne die schriftliche Zustimmung der ProComp GmbH weitergeben. Die ProComp GmbH wird der Weitergabe der Lizenz (ganz oder teilweise) an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zustimmen:

– Der Kunde übergibt dem Dritten (soweit vorhanden) das Nutzungsrecht in Form von der Original-Lizenz, diese EULA und die AGB der ProComp GmbH, löscht alle anderen Kopien, insbesondere in Fest- oder Arbeitsspeichern bzw. Browsercache, gibt die Nutzung endgültig auf und bestätigt der ProComp GmbH schriftlich die Erfüllung dieser Pflichten.

– Der Dritte erklärt schriftlich gegenüber der ProComp GmbH, dass er die zuvor genannten Komponenten erhalten hat und er unter Kenntnisnahme der AGB und dieser EULA, diese als für das Rechtsverhältnis mit der ProComp GmbH verbindlich anerkennt.

– Es stehen keine wichtigen Gründe entgegen.

(5) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der gewerbliche Verkauf (falls nicht per schriftlichem „Reseller-Vertrag/Vertragshändler-Vertrag" ausdrücklich gesondert geregelt), das Verleasen und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ProComp GmbH nicht erlaubt. ProComp macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.

(6) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. insbesondere Quellcode der ProComp GmbH, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der ProComp GmbH und sind nach § 10 geheim zu halten.

§ 4 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

Für den Fall der Kündigung wegen eines Verstoßes gegen diese EULA sind Sie verpflichtet, sämtliche Zugänge und aller weiteren Komponenten zu löschen und die Löschung schriftlich der ProComp GmbH anzuzeigen.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Sie sind verpflichtet, falls Sie Unternehmer sind, alle Liefergegenstände der ProComp GmbH unverzüglich ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Jeder Kunde testet die unter Punkt 3 aufgeführten Empfehlungen, wie z. B. Browserkompatibilität auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für eine Nutzung, die der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung und eines eventuellen Pflegevertrages bekommt.

(2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass der Dienst ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich auf der Clientseite, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Dienstes sicherzustellen.

Dabei hat der Kunde insbesondere notwendige Einstellungen an seiner Firewall, Virenschutz- oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. seinem Server vorzunehmen. Das Risiko einer Nichtkompatibilität des Dienstes mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten der ProComp GmbH.

(3) Um eine störungsfreie Nutzung des Programms zu gewährleistet, ist der Kunde verpflichtet einen gängigen Browser (wie z. B. Firefox, Chrome etc.) in der aktuellen Version zu verwenden.
Eine Gewährleistung der Kompatibilität zu nicht gängigen Browsern wird von ProComp nicht übernommen.

(4) Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht in Bezug auf eine mögliche notwendige Störungsdiagnose.

(5) Sie sind vorbehaltlich § 69 e UrhG nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, oder zu deassemblieren.

(6) Sie verpflichten sich, die ProComp GmbH von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und zu verteidigen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die auf Grund der vertragswidrigen Verwendung dieses Dienstes entstehen oder daraus resultieren.

§ 6 Mängelhaftung, allgemeine Haftung/Schadensersatz

(1) Der Dienst hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Nicht jeder Fehler, welcher der Software zwangsläufig anhaftet, stellt einen Sachmangel dar. Eine Funktionsbeeinträchtigung bei der Nutzung des Dienstes, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Die ProComp GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten bei Mängeln der Kaufsache die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde hiernach zum Schadensersatz berechtigt ist, gilt § 7.

(3) In allen anderen Fällen gilt bei Mängeln:

(a) Bei Mängeln kann ProComp GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der ProComp GmbH durch Beseitigung des Mangels, d. h. auch durch das Aufzeigen von Möglichkeiten, welche die Auswirkungen des Mangels vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Bei Rechtsmängeln leistet die ProComp GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Dienst oder an gleichwertiger Software verschafft.

(b) Der Kunde wird die ProComp GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die ProComp GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die ProComp GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die ProComp GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der ProComp GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.

(c) Die ProComp GmbH kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird oder ein Fehler unzureichend/unrichtig gemeldet wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.

(d) Wenn die ProComp GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann er schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und nach § 7 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

(e) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt ist, wird eine weitergehende Haftung der ProComp im Rahmen der Mängelhaftung ausgeschlossen. Insbesondere entfällt die Mängelhaftung, wenn und soweit die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unsachgemäß ist oder in einer defekten oder nicht kompatiblen Hard- oder Softwareumgebung benutzt wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde unberechtigt Änderungen der Software vornimmt.

(f) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 7 Haftung

ProComp haftet für Schadensersatzansprüchen bei Sachschäden bis zu einer Höhe von 250.000 €, bei unmittelbaren Personenschäden bis zu einer Höhe von 1.000.000 €.

Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Mängelhaftung oder aus sonstigen Gründen gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:

(1) Die ProComp GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche aus Garantien oder dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

(2) Im Übrigen haftet die ProComp GmbH nur für die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur mangelfreien Leistung. Die Haftung der ProComp GmbH ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) ProComp haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Des Weiteren sind Schäden durch unsachgemäßen Umgang, mutwilliger Zerstörung oder höhere Gewalt aus dem Leistungsumfang ausgeschlossen.
Die Einschätzung der Art des Vorfalles erfolgt kostenpflichtig durch ProComp.

(4) Im Übrigen ist die Haftung der ProComp GmbH ausgeschlossen.

(5) Soweit die Schadensersatzhaftung der ProComp GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Der ProComp GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung des Dienstes prüfen muss, ob die Verwendung der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Nutzung und während des laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.

(7) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(8) Abs. 1 mit 6 gelten sinngemäß auch für Hersteller von Komponenten des Dienstes.

§ 8 Software Updates und Upgrades

ProComp kann nach freiem Ermessen dem Kunden Updates und Upgrades der Software zur Verfügung stellen und behält das Recht, Upgrades gegen Gebühr zu liefern. Vom Zeitpunkt der Aktualisierung ist die Vorversion nicht unabhängig hiervon nutzbar. Der Endbenutzer kann die Annahme von Updates nicht ablehnen.

§ 9 Programm zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit

ProComp erstellt im Rahmen des „Programms zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit" so genannte automatische Fehlerberichte und Serverlogdateien. ProComp verweist hier auf die Datenschutzbestimmungen unter § 11.

§ 10 Beginn und Ende der Rechte des Kunden

(1) Das Nutzungsrecht ist nach § 2 u. § 3 geregelt. Der Kunde hat nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.

(2) Die ProComp GmbH kann die Rechte nach § 2 und § 3 aus wichtigem Grund widerrufen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere ebendann vor, wenn der Kunde die fällige Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in nicht unerheblicher Weise auch weiterhin gegen die in § 2 und § 3 definierten Pflichten dieses Vertrages verstößt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.

(3) Wenn das Nutzungsrecht nach § 3 i. V. m. § 2 nicht entsteht oder endet, kann die ProComp GmbH vom Kunden den Zugang zum Dienst sofort sperren.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z. B. Zugänge, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Zugangsdaten so, dass ein unbefugter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Zugänge.

(3) Die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund der Einwilligung des einzelnen Users. Die Einwilligung erfolgt über die Zustimmung dieser EULA. Dieser aktiven Zustimmung kann jederzeit widersprochen werden (siehe Punkt 4 – Betroffenenrecht). Des Weiteren wird eine Auftragsdatenvereinbarung zwischen dem Kunden und ProComp geschlossen. Dies spiegelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung lt. Artikel 6 1 b wider.

(4) Betroffenenrechte nach Kapitel 3, Artikel 12 – 23 DSGVO
Der Betroffene hat jederzeit Anspruch auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Wahrnehmung des Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Hierzu finden Sie die Möglichkeit, uns jederzeit per E-Mail oder Brief zu kontaktieren. Auch besteht das Recht, sich bei Beschwerden jederzeit an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde (LDA Bayern) zu wenden.

(5) Datenschutz-Handhabung: Programm zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit §9
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unseres Clouddienstes.
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert.

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendeter Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • übertragene Datenmenge

Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist uns anhand dieser Daten nicht möglich. Nach spätestens 180 Tagen werden die Daten gelöscht. In anonymisierter Form werden die Daten daneben zu statistischen Zwecken verarbeitet; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.

Des Weiteren werden durch so genannte Fehlerberichte folgende personenbezogene Daten erhoben:

  • Datum und Uhrzeit vom auftretenden Fehler
  • Absender-ID (pseudonymisiert)
  • Name der angeforderten Datei
  • Name Anforderer
  • Fehlerverlauf
  • Versions- und Servername

Diese Informationen werden automatisch über eine zusammenfassende E-Mail an ProComp übermittelt. Eine dauerhafte Speicherung der Daten findet nicht statt. Nach dem Erlöschen des Zwecks, werden die E-Mails gelöscht. Der Zweck ist in diesem Fall die Fehlerbehebung und die Verbesserung des Programms.

§ 12 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des internationalen Rechts (insbesondere des deutschen Kollisionsrechts) Anwendung.

Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich seiner Anhänge Marktredwitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 13 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, und zwar auch dann, wenn wesentliche Bestimmungen betroffen sind. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch diejenige rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die der vertraglich vereinbarten rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommt und die Durchführbarkeit des Vertrages im Sinne des von beiden Seiten Gewollten sicherstellt. Selbiges gilt für den Fall, dass die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages eine Regelungslücke nicht erkannt haben oder eine solche zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden oder auftreten sollte. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine schriftliche Vertragsergänzung in dem zuvor genannten Sinne vorzunehmen.